Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem eigenen Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Abziehen der Fahrtkosten gilt es einige Einzelheiten zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.